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Wir erklären, was Ihnen zusteht. Und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen — in Ihrem Tempo, ohne Druck.

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Unsere Ratgeber

Worüber Sie sich informieren können

Alle Ratgeber sind frei zugänglich — ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Abfrage. Fundiert recherchiert auf Basis von SGB XI, Bundesgesundheitsministerium und Medizinischem Dienst.

Pflegegrad

Von der ersten Einschätzung bis zum Widerspruch: Antrag stellen, MD-Begutachtung vorbereiten, Pflegegeld und Sachleistungen verstehen. Alle fünf Pflegegrade im Detail.

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Treppenlift

Was kostet ein Treppenlift wirklich? Von 3.500 bis 15.000 € — je nach Treppenform. Arten, Anbieter, Zuschüsse und worauf Sie achten sollten.

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Wohnraumanpassung

Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Person von der Pflegekasse — für Treppenlift, barrierefreies Bad, Rampen und mehr. Welche Fördermittel Sie kombinieren können.

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Wissen Sie, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht?

Unser Schnelltest gibt Ihnen in 3 Minuten eine erste Einschätzung — kostenlos und ohne Anmeldung.

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Aktuell bei Alterslotse

Was sich gerade ändert

Pflege-Gesetze, Leistungs-Anpassungen, wichtige Fristen — wir halten Sie auf dem Laufenden.

Aktuell Wird laufend aktualisiert

Pflegereform 2026: Alle Änderungen im Überblick

Was bereits seit Juli 2025 gilt (gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege), was 2026 beschlossen werden soll, und was das für Pflegebedürftige und Angehörige konkret bedeutet. Wir aktualisieren diesen Artikel bei jedem neuen Gesetzesschritt.

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Warum alterslotse.de

Wir erklären, was andere kompliziert machen

  1. Verständlich statt bürokratisch

    Pflegekasse, KfW, Entlastungsbudget — wir übersetzen den Paragraphen-Dschungel in klare Sprache. Mit konkreten Zahlen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und aktuellen Informationen.

  2. Ehrlich statt werblich

    Wir nennen auch Nachteile, Grenzen und Risiken. Wenn sich eine Maßnahme nicht lohnt, sagen wir das. Keine reißerischen Verkaufsversprechen.

  3. Praktisch statt theoretisch

    Jeder Ratgeber enthält konkrete Handlungsempfehlungen. Nicht „es gibt Fördermöglichkeiten“, sondern „die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 €, so beantragen Sie es“.