Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — gestaffelt kombinierbar mit KfW-Förderung (Programm 455-B) und steuerlichen Absetzmöglichkeiten. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden und wie Sie die Zuschüsse optimal kombinieren.
Was Sie hier in Kürze finden
- Alle Fördermittel für barrierefreies Wohnen
- Barrierefreies Bad: Kosten und Zuschüsse
- Treppenlift-Zuschuss: so beantragen
- KfW-Programm 455-B im Detail
- Typische Maßnahmen und durchschnittliche Kosten
- Antrag-Reihenfolge für maximale Förderung
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